Frischekick für unsere Ausbildungsberufe
Am 1. August 2022 sind neue Ausbildungsordnungen für alle gastgewerblichen Berufe in Kraft getreten. Vorangegangen war ein Neuordnungsverfahren, in dem Branchenexperten aus der Praxis zusammen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und für Bildung, dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), DEHOGA, Gewerkschaft NGG und den IHKn alle Berufe auf den Prüfstand gestellt und rundum modernisiert haben.
Mittlerweile haben bereits die ersten Prüfungen nach den neuen Ausbildungsverordnungen stattgefunden. Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe haben ihre Programme umgestellt und neue Lehrbücher sind auf dem Markt.
Überblick: Was ist neu seit 2022?
Es gibt jetzt sieben gastgewerbliche Ausbildungsberufe. Zwei davon, die Fachkraft Küche und die Fachkraft für Gastronomie, sind zweijährig und eignen sich besonders gut für praktisch begabte Jugendliche.
Inhaltlich: Alle Berufe wurden grundlegend aktualisiert. Dabei wurden durchgängig Meta-Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Wertschätzung integriert. Auf Bereiche, die in der Branche an Bedeutung gewonnen haben, wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team oder Gastkommunikation wird der Fokus verstärkt. Die jungen Fachkräfte werden nun besser auf ihre zukünftige Rolle vorbereitet, z.B. indem sie bereits in der Erstausbildung Einblicke in Themen wie Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken erhalten. Aktuelle Trends, z.B. veränderte Ernährungsgewohnheiten der Gäste, werden in der Ausbildung aufgegriffen.
Die Profile der verschiedenen Ausbildungen wurden geschärft und die Inhalte und das Niveau der Einzelnen stärker ausdifferenziert. Insgesamt wird bei den Ausbildungsinhalten mehr Verbindlichkeit geschaffen und die bundesweite Vergleichbarkeit wird erhöht.
Strukturell: In allen fünf dreijährigen Ausbildungsberufen wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Zweijährige und dreijährige Berufe werden in beide Richtungen durchlässiger, insbesondere durch die Anrechnung von Prüfungsleistungen. Außerdem können Ausbildungsbetriebe und Azubis erstmals bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen vereinbaren, und zwar
„Vertiefung vegetarische und vegane Küche“ für Köche
„Bar und Wein“ für die dreijährigen Gastro- und Hotelberufe
Die in den Ausbildungsrahmenplänen niedergelegten Lernziele stellen Mindeststandards dar. In den Umsetzungshilfen des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) finden sich Erläuterungen und Beispiele, was man unter den niedergelegten Inhalten verstehen kann. Mit welchen Methoden und in welchen Abteilungen die Ausbildungsinhalte vermittelt werden, entscheidet der jeweilige Betrieb und legt dies im betrieblichen Ausbildungsplan nieder. Dabei sind die im Ausbildungsrahmenplan angegebenen Zeitrichtwerte zugrunde zu legen. Bei der Zeitplanung sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass Kompetenzen, die im ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung abgeprüft werden, bis zu diesem Zeitpunkt auch bereits vermittelt wurden.
Die relevanten Dokumente (Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne) für alle Ausbildungsberufe finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die DEHOGA-Landesverbände und Industrie- und Handelskammern (IHKn) haben seit Veröffentlichung des neuen Regelwerks umfangreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt. Diese sind weitgehend abgeschlossen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat drei Umsetzungshilfen für die drei gastgewerblichen Berufsgruppen herausgegeben. Darin finden sich Erläuterungen zu den Ausbildungs- und Prüfungsinhalten, Beispiele für Lernsituationen und Prüfungsaufgaben sowie Muster und Checklisten. Die Umsetzungshilfen „Ausbildung gestalten“ finden Sie zum kostenfreien Download auf BIBB / Berufe im Gastgewerbe
Ihre Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie auch gerne senden an neuordnung@dehoga.de. Auch die Ausbildungsberater Ihrer örtlich zuständigen IHK können Sie jederzeit ansprechen.