Zusatzpower für die grüne Küche
Kochen mit pflanzlichen Lebensmitteln wird in der Gastronomie immer wichtiger. Die Zahl der Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, wächst seit Jahren. Und auch viele Gäste, die tierische Lebensmittel nicht grundsätzlich ablehnen, haben Lust auf pflanzenbetonte Küche.
Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation „Vertiefung vegetarische und vegane Küche“ vereinbaren. Damit kann der Küchen-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende und zukunftsorientierte Spezialisierung einsteigen.
Diese Zusatzqualifikation ist exklusiv für Koch-Azubis entwickelt worden. Die Zusatzqualifikation kann zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen und dass der Betrieb die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.
- Arbeit mit Alternativen insbesondere zu Fleisch, Eiern, Käse und Milch
- Verwendung von Getreide- und Vollkornprodukten, Soja und Hülsenfrüchten, Algen und Nüssen
- Zubereitung von traditionellen und modernen vegetarischen und veganen Menüs
- Berücksichtigung von Saisonalität, Nachhaltigkeit und Regionalität beim Einkauf und bei der Lieferantenauswahl
- Vitamin- und geschmacksschonende Einlagerung und Haltbarmachung
- Beratung von Gästen unter Berücksichtigung individueller Ernährungswünsche
In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen. Es gibt also keinen Rahmenlehrplan für die Zusatzqualifikation. Es ist aber möglich und aus Sicht des DEHOGA auch wünschenswert, dass Berufsschulen eine theoretische Begleitung der Zusatzqualifikation anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Berufsschule vor Ort.
Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung.
Ja, die IHK stellt ein Zeugnis aus.