Cocktailmixer und Weinempfehler

Die fachkundige Beratung der Gäste zu Getränken, insbesondere zu Wein und Spirituosen, sowie das Mixen von Cocktails wird in vielen Restaurants und Hotels immer wichtiger.

Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ vereinbaren. Damit kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende Spezialisierung einsteigen.

Diese Zusatzqualifikation sieht Inhalte vor, die noch über die umfangreichen regulären Kompetenzen der Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hinausgehen. Für Auszubildende in diesem Beruf eignet sie sich daher besonders gut.

Die Zusatzqualifikation kann aber auch von Azubis aller anderen dreijährigen Gastro- und Hotelberufe absolviert werden, d.h.:

Fachleute für Systemgastronomie

Hotelfachleute

Kaufleute für Hotelmanagement

Die Zusatzqualifikation kann zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen und dass der Betrieb die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.

  • Getränkeangebote, z.B. für Veranstaltungen, und Getränkekarten erstellen und kalkulieren
  • Cocktails und Longdrinks herstellen, garnieren und servieren
  • Eigene Rezepturen für Cocktails und Longdrinks entwickeln und verkosten
  • Knowhow über Spirituosen, insbesondere zu Likören und Destillaten
  • Knowhow über Rebsorten, verschiedene Arten von Weinen etc.
  • Weinservice
  • Kommunikation mit Gästen über Herkunft, Herstellung und Geschmack von Weinen und Spirituosen
  • Organisation der Betriebsabläufe an der Bar
  • Fachgerechte Lagerung von Getränken

In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen. Es gibt also keinen Rahmenlehrplan für die Zusatzqualifikation. Es ist aber möglich und aus Sicht des DEHOGA auch wünschenswert, dass Berufsschulen eine theoretische Begleitung der Zusatzqualifikation anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Berufsschule vor Ort.

Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.

Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung.

Ja, die IHK stellt ein Zeugnis aus.